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Goldtresore

Zollfreilager: Edelmetalle ohne Umsatzsteuer lagern?

Ein Zollfreilager ist ein Lager unter Aufsicht des Zolls, in dem Waren aus Drittländern ohne Einfuhrabgaben aufbewahrt werden. Für Silber und Platin war das lange interessant, weil auf diese Metalle in Deutschland 19 % Umsatzsteuer anfallen. Mit einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 9. April 2026 hat sich die Lage für Privatanleger in deutschen Lagern grundlegend geändert.

Was ist ein Zollfreilager?

Umgangssprachlich heißt jedes Lager unter Zollaufsicht Zollfreilager. Rechtlich unterscheidet das EU-Zollrecht zwei Formen: das Zolllager nach Art. 237 bis 242 des Unionszollkodex (UZK) und die Freizone nach Art. 243 UZK.

In beiden Fällen gilt: Waren aus einem Drittland gelten als noch nicht eingeführt. Solange sie im Lager bleiben, fallen weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer an. Die Lagerdauer ist nicht begrenzt. Erst wenn die Ware in den freien Verkehr der EU übergeht, werden Abgaben fällig.

In Deutschland gibt es Freizonen in Bremerhaven und Cuxhaven. Zolllager werden dagegen von Unternehmen mit Bewilligung des Zolls betrieben.

Welche Umsatzsteuer gilt für Edelmetalle in Deutschland?

Der Regelsatz der Umsatzsteuer beträgt 19 %. Er gilt auch für Silber- und Platinbarren. Einen ermäßigten Satz für diese Metalle gibt es nicht.

Anlagegold ist dagegen nach § 25c UStG steuerfrei. Dazu zählen Barren und Plättchen mit einem Feingehalt von mindestens 995 Tausendsteln. Bei Münzen braucht es mindestens 900 Tausendstel, eine Prägung nach 1800, die Eigenschaft als gesetzliches Zahlungsmittel und einen Preis von höchstens 80 % über dem Metallwert.

Für Anlagegold war ein Zollfreilager also nie aus Steuergründen nötig. Interessant war es vor allem für Silber und Platin.

Warum lagen Edelmetalle dort ohne Umsatzsteuer?

Grundlage ist § 4 Nr. 4b UStG. Danach ist die Lieferung einer Ware steuerfrei, die einer Einfuhr vorausgeht. Gleiches gilt für alle Lieferungen davor. Solange Silber im Zolllager lag und nur der Eigentümer wechselte, fiel keine Umsatzsteuer an.

Händler nutzten das für Anlageprodukte. Sie kauften Silber aus Drittländern, lagerten es in einem deutschen Zolllager ein und verkauften es dort an Privatanleger. Die Übergabe erfolgte per Lagerschein. Wer das Metall später auslagern ließ, zahlte dann Einfuhrumsatzsteuer.

Die Befreiung war ursprünglich als Vereinfachung für den Warenhandel gedacht: Waren sollten im Lager weiterverkauft werden können, bevor sie eingeführt werden.

Was ändert das BMF-Schreiben vom 9. April 2026?

Das Bundesfinanzministerium hat Abschnitt 4.4b.1 des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses neu gefasst. Die Befreiung gilt nur noch, wenn der Käufer, ein späterer Käufer oder deren Beauftragter das Zolllagerverfahren beendet, etwa durch Einfuhr oder Wiederausfuhr.

Für Endverbraucher gibt es eine eigene Regel. Erwirbt eine Privatperson Ware im Zolllager zur Kapitalanlage, ist die Lieferung nur steuerfrei, wenn sie oder ihr Beauftragter das Zolllagerverfahren beendet. Das Schreiben nennt ein Beispiel: Kauft eine Privatperson Ware per Gutschrift im Lagerdepot und beendet das Verfahren bis zum Verkauf nicht, ist die Lieferung in Deutschland steuerpflichtig.

Steuerfrei bleibt die Lieferung, wenn im Kaufvertrag festgelegt ist, dass der Käufer die Ware beim Verkauf auslagern und in die EU einführen muss. Dann fällt allerdings bei der Einfuhr Einfuhrumsatzsteuer an. Die Steuer wird also nicht vermieden, sondern nur aufgeschoben.

Die Regeln gelten für alle offenen Fälle. Umsätze vor dem Tag der Veröffentlichung beanstandet die Finanzverwaltung nicht, wenn der Händler sie steuerfrei behandelt hat. Das BMF-Schreiben aus dem Jahr 2004 zum selben Thema wurde zum 9. April 2026 aufgehoben.

Was bedeutet das für Anleger?

Das Modell, Silber im deutschen Zolllager umsatzsteuerfrei an Privatanleger zu verkaufen, ist damit nach Auffassung der Finanzverwaltung weitgehend nicht mehr möglich. Ein BMF-Schreiben bindet die Finanzämter, nicht aber die Gerichte. Ob die Auffassung vor Gericht Bestand hat, ist offen.

Lager außerhalb der EU sind von dem Schreiben nicht direkt betroffen, etwa in der Schweiz oder in Singapur. Dort gelten die jeweiligen nationalen Steuerregeln. Wer Metall aus solchen Lagern nach Deutschland holt, muss mit Einfuhrumsatzsteuer rechnen.

Für Anlagegold ändert sich nichts. Es bleibt nach § 25c UStG steuerfrei, unabhängig vom Lagerort.

Häufige Fragen

Kann ich 2026 noch Silber ohne Mehrwertsteuer im deutschen Zollfreilager kaufen?

Nach dem BMF-Schreiben vom 9. April 2026 nur noch, wenn Sie das Zolllagerverfahren selbst beenden. Bei einer Einfuhr in die EU fällt dann Einfuhrumsatzsteuer an. Lässt eine Privatperson das Silber dauerhaft im Lager, ist der Kauf steuerpflichtig.

Wie viel Mehrwertsteuer fällt auf Silber an?

Auf Silberbarren gilt in Deutschland der Regelsatz von 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG. Das gilt auch für Platin.

Ist Gold im Zollfreilager steuerfrei?

Anlagegold ist in Deutschland ohnehin nach § 25c UStG von der Umsatzsteuer befreit. Ein Zollfreilager ist dafür nicht nötig.

Was passiert mit Silber, das ich vor April 2026 im Zollfreilager gekauft habe?

Für Umsätze vor der Veröffentlichung des Schreibens beanstandet die Finanzverwaltung die steuerfreie Behandlung nicht. Für Ihren Einzelfall sollten Sie Ihren Händler oder eine Steuerberatung fragen.

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