
Steuern beim Goldverkauf: Haltefrist, Freigrenze und Erbschaft
Steuern beim Goldverkauf fallen in Deutschland nur an, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Grundlage sind die Regeln für private Veräußerungsgeschäfte in §§ 22 und 23 EStG. Diese Seite erklärt Haltefrist, Freigrenze, Umsatzsteuer beim Kauf und die Besonderheiten bei geerbtem Gold. Rechtsstand: November 2026.
Wann ist der Goldverkauf steuerfrei?
Physisches Gold im Privatvermögen gilt steuerlich als „anderes Wirtschaftsgut“. Verkaufen Sie es mit Gewinn, liegt ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 22 Nr. 2 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG vor – aber nur, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt.
Halten Sie das Gold länger als ein Jahr, ist der Gewinn steuerfrei, unabhängig von seiner Höhe. Das gilt für Barren und Münzen gleichermaßen. Maßgeblich sind die Daten der Kaufverträge, nicht Lieferung oder Zahlung. Bewahren Sie Rechnungen deshalb dauerhaft auf.
Die Frist verlängert sich nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG auf zehn Jahre, wenn mit dem Wirtschaftsgut in mindestens einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt wurden, etwa durch Verleihen gegen Zinsen.
Freigrenze von 1.000 €
Verkaufen Sie innerhalb der Haltefrist, bleibt der Gewinn steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus allen privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr weniger als 1.000 € beträgt (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Liegt der Gewinn bei 1.000 € oder darüber, ist der gesamte Betrag zu versteuern.
Steuerpflichtige Gewinne werden mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, nicht mit der Abgeltungsteuer. Verluste aus solchen Geschäften dürfen nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Nach § 23 Abs. 3 Sätze 7 und 8 EStG ist ein Rücktrag ins Vorjahr oder ein Vortrag in Folgejahre möglich.
Umsatzsteuer beim Kauf: Gold und Silber
Lieferung, Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb von Anlagegold sind nach § 25c Abs. 1 UStG steuerfrei. Anlagegold sind Barren mit mindestens 995 Tausendsteln sowie Goldmünzen mit mindestens 900 Tausendsteln, die nach 1800 geprägt wurden, im Ursprungsland gesetzliches Zahlungsmittel sind oder waren und üblicherweise höchstens 80 % über dem Goldwert verkauft werden.
Silber und Platin fallen nicht unter diese Befreiung. Hier gilt in der Regel der Regelsteuersatz von 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG. Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG kommt nur noch in Sonderfällen in Betracht, etwa bei Ware aus Privathand.
Für Edelmetalle in Zolllagern hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 9. April 2026 den Umsatzsteuer-Anwendungserlass geändert. Fachbeiträge werten das als Einschränkung für Modelle, bei denen Silber oder Platin ohne Umsatzsteuer in einem Zolllager gekauft wird. Wie sich das im Einzelfall auswirkt, hängt von der konkreten Gestaltung ab.
Gold geerbt: Was gilt steuerlich?
Bei einem unentgeltlichen Erwerb, also durch Erbschaft oder Schenkung, wird Ihnen die Anschaffung durch den Vorbesitzer zugerechnet (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Hat der Erblasser das Gold vor mehr als einem Jahr gekauft, können Sie es ohne Einkommensteuer verkaufen, auch direkt nach dem Erbfall.
Für die Erbschaftsteuer zählt der Wert des Goldes am Todestag. Er wird mit dem übrigen Nachlass zusammengerechnet. Die persönlichen Freibeträge nach § 16 ErbStG betragen unter anderem 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel und 20.000 € in den Steuerklassen II und III.
Gold geerbt ohne Nachweis
Schwierig wird es, wenn sich nicht belegen lässt, wann der Erblasser das Gold gekauft hat. Rechtlich zählt die Anschaffung durch den Erblasser. Fragt das Finanzamt nach, müssen Sie aber darlegen können, dass die Haltefrist erfüllt ist.
Hilfreich sind alle Unterlagen, die den Besitz zeitlich einordnen: alte Rechnungen, Kontoauszüge, Depot- oder Schließfachunterlagen, Fotos, Testament und Erbschein. Auch der Erbfall selbst kann helfen. Liegt er mehr als ein Jahr zurück, ist die Haltefrist in jedem Fall erfüllt. Händler fragen bei größeren Beträgen außerdem nach der Herkunft. Ein Erbschein erleichtert den Verkauf.
Hinweis
Diese Seite gibt einen allgemeinen Überblick über die Rechtslage in Deutschland im November 2026. Sie ist keine Steuerberatung und ersetzt keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Wenden Sie sich bei konkreten Fragen an eine Steuerberaterin, einen Steuerberater oder Ihr Finanzamt.


