Erhaltungsrücklage diversifizieren – mit physischem Gold.
Schützen Sie das Rücklagenvermögen Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vor schleichender Inflation. Ein Sachwert-Baustein neben klassischem Tages- und Festgeld – professionell verwahrt im Hochsicherheits-Zollfreilager Singapur.

Rücklagen verlieren auf dem Tagesgeldkonto Jahr für Jahr an Kaufkraft.
Eine WEG mit 250.000 € Erhaltungsrücklage auf dem Geschäftskonto verliert bei 3 % Inflation in 10 Jahren rund 64.000 € realen Wert – Geld, das später für Dachsanierung, Heizungstausch oder Fassadenarbeiten fehlt. Mündelsichere Anlageformen bieten kaum Rendite, und reine Geldwerte tragen das volle Inflationsrisiko.
Diversifikation ohne Spekulation
Sachwert statt Geldwert
Physisches Gold ist seit Jahrtausenden Wertaufbewahrungsmittel. Es korreliert kaum mit Aktien oder Anleihen und hat sich historisch in Inflations- und Krisenphasen bewährt.
Volleigentum, kein Papierversprechen
Die WEG ist als teilrechtsfähige Gemeinschaft Eigentümerin der Barren – kein ETF, kein Zertifikat, kein Schuldverhältnis gegenüber einer Bank. Sondervermögensschutz ist gesetzlich nicht nötig: Es ist Eigentum.
Steueroptimiert & liquide
Anlagegold ist in Deutschland mehrwertsteuerfrei (§ 25c UStG). Bestände sind über die App jederzeit zu LBMA-Marktpreisen verkauf- und auszahlbar – meist innerhalb weniger Werktage.
Lagerung außerhalb der EU
Verwahrt im Zollfreilager „The Reserve“ in Singapur – politisch neutral, voll versichert, durch unabhängige Audits jährlich geprüft. Geografische Diversifikation als zusätzlicher Schutz.
Was die WEG-Reform 2020 möglich macht
Seit der WEG-Reform 2020 ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähige Gemeinschaft (§ 9a WEG) klar Trägerin des Verwaltungsvermögens. Sie kann eigene Konten führen, Verträge schließen und Vermögenswerte erwerben – auch Edelmetalle.
§ 19 Abs. 1 WEG – Ordnungsmäßige Verwaltung
Maßstab für jede Anlageentscheidung ist die ordnungsmäßige Verwaltung. Sicherheit und Verfügbarkeit der Mittel haben Vorrang vor Renditemaximierung. Eine breit gestreute Anlage – inkl. Sachwertquote – kann ordnungsmäßig sein, wenn sie durch Beschluss legitimiert ist.
§ 27 WEG – Aufgaben des Verwalters
Der Verwalter verwaltet das Gemeinschaftsvermögen, darf aber nicht eigenmächtig in Edelmetalle investieren. Er benötigt einen wirksamen Beschluss der Eigentümerversammlung, der Anlageform, Quote und Anbieter konkret regelt.
Beschluss & Diversifikation
Empfohlen wird ein klarer Tagesordnungspunkt mit fester Höchstquote (z. B. 10–25 % der Rücklage), definierter Anlageform (physisches Anlagegold, mehrwertsteuerfrei) und benanntem Verwahrer. Liquiditätsbedarf für laufende Instandhaltungen bleibt auf dem Konto.
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die konkrete Gestaltung sollte mit Ihrer Hausverwaltung, dem WEG-Verwalter und ggf. einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht abgestimmt werden.
Vom Erstgespräch bis zum ersten Goldbarren
Unverbindliches Erstgespräch
Wir sprechen mit Hausverwaltung und/oder Beirat über Größe der WEG, Volumen der Rücklage und Zielallokation. Sie erhalten alle Unterlagen für die Vorbereitung der Eigentümerversammlung.
Präsentation vor dem WEG-Beirat
Auf Wunsch stellen wir das Konzept persönlich oder per Videocall vor – inklusive Sicherheits-, Lager- und Steuerthemen sowie Antworten auf typische Eigentümer-Fragen.
Beschluss der Eigentümerversammlung
Wir liefern einen vorbereiteten Beschlussvorschlag (Quote, Anlageform, Verwahrer) als TOP-Vorlage. Nach erfolgreicher Beschlussfassung beginnt die Umsetzung.
Depot eröffnen & investieren
Die WEG wird als juristischer Depotinhaber angelegt. Erste Tranche wird zu LBMA-Marktpreisen erworben und in Singapur eingelagert. Reporting erfolgt transparent über die Spargold-App.
Häufige Fragen aus Hausverwaltungen und Beiräten
Sprechen Sie mit uns
Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – wir begleiten Ihre WEG von der Eigentümerversammlung bis zur Depot-Eröffnung.

Helge kennt die Wohnungswirtschaft von innen: Er ist selbst Vermieter, Hausverwalter und Immobilieneigentümer und weiß genau, wo Hausverwaltungen und Beiräte die Schuhe drücken. Als zertifizierter Immobilienverwalter (IHK) und geprüfter Immobilienfachwirt (ILS) – mit MBA mit rechtlichem Schwerpunkt, Staatsexamen im öffentlichen Recht und über zwei Jahrzehnten Erfahrung als Personalleiter, Unternehmer und Investor – verbindet er rechtliche, immobilienwirtschaftliche und finanztechnische Expertise.
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