Für Hausverwaltungen & WEG-Beiräte

Erhaltungsrücklage diversifizieren – mit physischem Gold.

Schützen Sie das Rücklagenvermögen Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft vor schleichender Inflation. Ein Sachwert-Baustein neben klassischem Tages- und Festgeld – professionell verwahrt im Hochsicherheits-Zollfreilager Singapur.

Wohngebäude einer Wohnungseigentümergemeinschaft mit physischen Goldbarren als Symbol für die Anlage der Erhaltungsrücklage
100 %
Physisches Volleigentum
0 %
MwSt. auf Anlagegold
0,5 %
p. a. Lagergebühr
23/5
Online handelbar
Das Problem

Rücklagen verlieren auf dem Tagesgeldkonto Jahr für Jahr an Kaufkraft.

Eine WEG mit 250.000 € Erhaltungsrücklage auf dem Geschäftskonto verliert bei 3 % Inflation in 10 Jahren rund 64.000 € realen Wert – Geld, das später für Dachsanierung, Heizungstausch oder Fassadenarbeiten fehlt. Mündelsichere Anlageformen bieten kaum Rendite, und reine Geldwerte tragen das volle Inflationsrisiko.

Warum Gold als Rücklagen-Baustein

Diversifikation ohne Spekulation

Sachwert statt Geldwert

Physisches Gold ist seit Jahrtausenden Wertaufbewahrungsmittel. Es korreliert kaum mit Aktien oder Anleihen und hat sich historisch in Inflations- und Krisenphasen bewährt.

Volleigentum, kein Papierversprechen

Die WEG ist als teilrechtsfähige Gemeinschaft Eigentümerin der Barren – kein ETF, kein Zertifikat, kein Schuldverhältnis gegenüber einer Bank. Sondervermögensschutz ist gesetzlich nicht nötig: Es ist Eigentum.

Steueroptimiert & liquide

Anlagegold ist in Deutschland mehrwertsteuerfrei (§ 25c UStG). Bestände sind über die App jederzeit zu LBMA-Marktpreisen verkauf- und auszahlbar – meist innerhalb weniger Werktage.

Lagerung außerhalb der EU

Verwahrt im Zollfreilager „The Reserve“ in Singapur – politisch neutral, voll versichert, durch unabhängige Audits jährlich geprüft. Geografische Diversifikation als zusätzlicher Schutz.

Rechtlicher Rahmen

Was die WEG-Reform 2020 möglich macht

Seit der WEG-Reform 2020 ist die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähige Gemeinschaft (§ 9a WEG) klar Trägerin des Verwaltungsvermögens. Sie kann eigene Konten führen, Verträge schließen und Vermögenswerte erwerben – auch Edelmetalle.

§ 19 Abs. 1 WEG – Ordnungsmäßige Verwaltung

Maßstab für jede Anlageentscheidung ist die ordnungsmäßige Verwaltung. Sicherheit und Verfügbarkeit der Mittel haben Vorrang vor Renditemaximierung. Eine breit gestreute Anlage – inkl. Sachwertquote – kann ordnungsmäßig sein, wenn sie durch Beschluss legitimiert ist.

§ 27 WEG – Aufgaben des Verwalters

Der Verwalter verwaltet das Gemeinschaftsvermögen, darf aber nicht eigenmächtig in Edelmetalle investieren. Er benötigt einen wirksamen Beschluss der Eigentümerversammlung, der Anlageform, Quote und Anbieter konkret regelt.

Beschluss & Diversifikation

Empfohlen wird ein klarer Tagesordnungspunkt mit fester Höchstquote (z. B. 10–25 % der Rücklage), definierter Anlageform (physisches Anlagegold, mehrwertsteuerfrei) und benanntem Verwahrer. Liquiditätsbedarf für laufende Instandhaltungen bleibt auf dem Konto.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Die konkrete Gestaltung sollte mit Ihrer Hausverwaltung, dem WEG-Verwalter und ggf. einem Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht abgestimmt werden.

So funktioniert's

Vom Erstgespräch bis zum ersten Goldbarren

01

Unverbindliches Erstgespräch

Wir sprechen mit Hausverwaltung und/oder Beirat über Größe der WEG, Volumen der Rücklage und Zielallokation. Sie erhalten alle Unterlagen für die Vorbereitung der Eigentümerversammlung.

02

Präsentation vor dem WEG-Beirat

Auf Wunsch stellen wir das Konzept persönlich oder per Videocall vor – inklusive Sicherheits-, Lager- und Steuerthemen sowie Antworten auf typische Eigentümer-Fragen.

03

Beschluss der Eigentümerversammlung

Wir liefern einen vorbereiteten Beschlussvorschlag (Quote, Anlageform, Verwahrer) als TOP-Vorlage. Nach erfolgreicher Beschlussfassung beginnt die Umsetzung.

04

Depot eröffnen & investieren

Die WEG wird als juristischer Depotinhaber angelegt. Erste Tranche wird zu LBMA-Marktpreisen erworben und in Singapur eingelagert. Reporting erfolgt transparent über die Spargold-App.

FAQ

Häufige Fragen aus Hausverwaltungen und Beiräten

Erstgespräch vereinbaren

Sprechen Sie mit uns

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch – wir begleiten Ihre WEG von der Eigentümerversammlung bis zur Depot-Eröffnung.

Helge Peter Ippensen
Helge Peter Ippensen
Co-Founder Spargold · Ansprechpartner B2B & WEG

Helge kennt die Wohnungswirtschaft von innen: Er ist selbst Vermieter, Hausverwalter und Immobilieneigentümer und weiß genau, wo Hausverwaltungen und Beiräte die Schuhe drücken. Als zertifizierter Immobilienverwalter (IHK) und geprüfter Immobilienfachwirt (ILS) – mit MBA mit rechtlichem Schwerpunkt, Staatsexamen im öffentlichen Recht und über zwei Jahrzehnten Erfahrung als Personalleiter, Unternehmer und Investor – verbindet er rechtliche, immobilienwirtschaftliche und finanztechnische Expertise.

Kontaktformular für Hausverwaltungen & Beiräte

Wir melden uns innerhalb eines Werktages mit ersten Konzeptunterlagen.

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